Den Grundversorgungstarif des örtlichen Gasanbieters kann ein Kunde mit einer einmonatigen Kündigungsfrist beenden. Sofern ein Kunde einen anderen Tarif bei seinem Grundversorger führt oder bei einem anderen Gasanbieter unter Vertrag ist, ist die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist dem jeweiligen Vertrag des Anbieters zu entnehmen.
Hat ein Gasvertrag beispielsweise eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und war Vertragsbeginn der 15. August 2014, so muss bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist eine fristgerechte Vertragsbeendigung zum 15. Mai 2015 erfolgen. Der neue Gasanbieter sollte nicht zu kurzfristig gewählt werden, weil für die vertragliche und technische Einrichtung eine gewisse Vorlaufzeit erforderlich ist.
Sofern der neue Energieanbieter auf Grund einer zu kurzfristigen Beantragung keine nahtlose Übernahme der Gasversorgung vornehmen kann, übernimmt der Grundversorger vorübergehend die Gaslieferung. Der Kunde wird für diesen Übergangszeitraum nach dem Grundversorgungstarif versorgt.